Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung macht bei einer Baufinanzierung Sinn. Es wird die Restschuld eines Kredits abgesichert. Dies dient der Sicherheit für Hinterbliebene falls der Kreditnehmer ablebt, so kann der Kredit zurück gezahlt werden. Die Höhe der Beiträge stehen  immer wieder in der öffentlichen Kritik.

Diese Ausschlusskriterien sind zu beachten
Bei Arbeitslosigkeit, sind lediglich nur zwölf Monate abgedeckt.
Es wird erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und zusätzlich einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt.
Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor und ist dieser abgelaufen, erfolgt keine Zahlung.
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung nicht, falls sie durch bestimmte im Vertrag aufgezählte Erkrankungen verursacht wurden.

Unterschiedliche Namen für die gleiche Versicherung
Restschuldversicherungen werden von den Kreditinstituten unter den Namen: Kreditlebensversicherung, PB Ratenschutz, Restschuldversicherung und Ratenschutzversicherung angeboten.

Alternativ kann auch eine Risikolebensversicherung auf das Leben des Kreditnehmers abgeschlossen werden.
Die Versicherungssumme kann über die volle Laufzeit gleich sein, oder entsprechend der Restschuldhöhe fallen.

Hiermit ist aber das Risiko einer Berufsunfähigkeit aber nicht gedeckt.