Grafittiversicherung

Das illegale Anbringen eines Graffitis ist aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung. Diese Sachbeschädigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Hier gilt auch, dass der Schadenverursacher zum Schadensersatz verpflichtet ist.
In den seltensten Fällen ist der Schadenverursacher ausfindig zu machen und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die Graffitiversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
In einigen Wohngebäudeversicherungstarifen ist das sog. Graffiti-Risiko im Versicherungsschutz beinhaltet. Meist jedoch mit Einschränkungen im Versicherungsumfang, wie Selbstbeteiligung und Höchstbetragsbegrenzung.

Leistungsinhalte der Graffitiversicherung

Die Graffitiversicherung beinhaltet die nachfolgenden Leistungen:
- Reinigungskosten
- Kosten für einen neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen der Wände